Allgemeine Geschäftsbedingungen (Entwurf)
Entwurfsstand: 6. November 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Maschinenpass durch Unternehmer. Vertragspartner ist die Gnann Verwaltung GmbH, Römerweg 56, 86391 Stadtbergen (Anbieterin).
2. Leistung
Die Anbieterin stellt eine Webanwendung bereit, in der Kunden Maschinenpässe, Anleitungen, Erklärungen und weitere Unterlagen verwalten und über Adressen abrufbar machen. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan.
Die Anbieterin schuldet keine Rechtsberatung und keine Bescheinigung der Konformität. Prüfregeln melden formale Lücken. Die Pflichten aus der Maschinenverordnung bleiben beim Kunden.
3. Verfügbarkeit
Verfügbarkeit und Reaktionszeiten sind noch nicht festgelegt. Zugesagt wird heute keine bestimmte Verfügbarkeit; Ziele legen wir nach einer Messphase fest.
Wartungsfenster werden vorher angekündigt. Die Vorlaufzeit ist noch nicht festgelegt.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Inhalte seiner Pässe verantwortlich, darunter Richtigkeit, Rechte Dritter und die Beachtung der Maschinenverordnung. Er trägt keine personenbezogenen Daten in Freitextfelder ein, wenn es dafür keinen Grund gibt.
Zugangsdaten sind geheim zu halten. API-Schlüssel erhalten nur die Rechte, die ihr Einsatz braucht.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für Inhalte der Pässe handelt die Anbieterin als Auftragsverarbeiterin des Kunden. Die Einzelheiten regelt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter nennt die Seite „Unterauftragsverarbeiter“. Änderungen kündigt die Anbieterin an; die Frist regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
6. Vergütung
Preise stehen noch nicht fest und werden vor Vertragsschluss in Textform genannt. Entgelte für einen Anbieterwechsel oder den Export der eigenen Daten sind nicht vorgesehen; die Verordnung (EU) 2023/2854 verbietet Wechselentgelte ab 12. Januar 2027.
7. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen sind noch nicht festgelegt und werden im Vertrag vereinbart.
8. Wechsel und Datenrückgabe
Der Kunde kann seine Daten jederzeit exportieren. Der Export enthält Modelle, Pässe samt Versionsketten, Erklärungen, Lieferkettenangaben und das Prüfprotokoll als maschinenlesbare Dateien mit Prüfsummen.
Wie nach Vertragsende die Abrufbarkeit von Anleitung und Erklärung gesichert wird, ist noch nicht festgelegt. Vorgesehen sind ein Weiterbetrieb für eine Übergangszeit ohne Entgelt oder ein Exportpaket mit Weiterleitung; das regelt der Vertrag.
9. Haftung
Die Haftung regelt der Vertrag. Diese Entwurfsfassung enthält dazu noch keine Regelung.
10. Meldung rechtswidriger Inhalte
Inhalte, die öffentlich abrufbar sind, können als rechtswidrig gemeldet werden. Kontakt: kontakt@verdagen.ai. Das Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2065 ist noch nicht ausgearbeitet.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist noch nicht festgelegt. Eine englische Fassung dient der Verständigung; maßgeblich ist die deutsche Fassung.