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Maschinenpass

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Entwurf)

Entwurf, nicht in KraftDieser Text ist ein Entwurf. Er wurde noch nicht rechtlich geprüft und gilt nicht. Vertragsgrundlage wird erst eine freigegebene Fassung. Punkte, die noch nicht entschieden sind, nennen wir als „noch nicht festgelegt“. Für Verträge, Konditionen, Auftragsverarbeitung und Sicherheitsnachweise erreichen Sie uns unter kontakt@verdagen.ai oder 0821 41902840.

Entwurfsstand: 6. November 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Maschinenpass durch Unternehmer. Vertragspartner ist die Gnann Verwaltung GmbH, Römerweg 56, 86391 Stadtbergen (Anbieterin).

2. Leistung

Die Anbieterin stellt eine Webanwendung bereit, in der Kunden Maschinenpässe, Anleitungen, Erklärungen und weitere Unterlagen verwalten und über Adressen abrufbar machen. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan.

Die Anbieterin schuldet keine Rechtsberatung und keine Bescheinigung der Konformität. Prüfregeln melden formale Lücken. Die Pflichten aus der Maschinenverordnung bleiben beim Kunden.

3. Verfügbarkeit

Verfügbarkeit und Reaktionszeiten sind noch nicht festgelegt. Zugesagt wird heute keine bestimmte Verfügbarkeit; Ziele legen wir nach einer Messphase fest.

Wartungsfenster werden vorher angekündigt. Die Vorlaufzeit ist noch nicht festgelegt.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Inhalte seiner Pässe verantwortlich, darunter Richtigkeit, Rechte Dritter und die Beachtung der Maschinenverordnung. Er trägt keine personenbezogenen Daten in Freitextfelder ein, wenn es dafür keinen Grund gibt.

Zugangsdaten sind geheim zu halten. API-Schlüssel erhalten nur die Rechte, die ihr Einsatz braucht.

5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für Inhalte der Pässe handelt die Anbieterin als Auftragsverarbeiterin des Kunden. Die Einzelheiten regelt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter nennt die Seite „Unterauftragsverarbeiter“. Änderungen kündigt die Anbieterin an; die Frist regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

6. Vergütung

Preise stehen noch nicht fest und werden vor Vertragsschluss in Textform genannt. Entgelte für einen Anbieterwechsel oder den Export der eigenen Daten sind nicht vorgesehen; die Verordnung (EU) 2023/2854 verbietet Wechselentgelte ab 12. Januar 2027.

7. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen sind noch nicht festgelegt und werden im Vertrag vereinbart.

8. Wechsel und Datenrückgabe

Der Kunde kann seine Daten jederzeit exportieren. Der Export enthält Modelle, Pässe samt Versionsketten, Erklärungen, Lieferkettenangaben und das Prüfprotokoll als maschinenlesbare Dateien mit Prüfsummen.

Wie nach Vertragsende die Abrufbarkeit von Anleitung und Erklärung gesichert wird, ist noch nicht festgelegt. Vorgesehen sind ein Weiterbetrieb für eine Übergangszeit ohne Entgelt oder ein Exportpaket mit Weiterleitung; das regelt der Vertrag.

9. Haftung

Die Haftung regelt der Vertrag. Diese Entwurfsfassung enthält dazu noch keine Regelung.

10. Meldung rechtswidriger Inhalte

Inhalte, die öffentlich abrufbar sind, können als rechtswidrig gemeldet werden. Kontakt: kontakt@verdagen.ai. Das Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2065 ist noch nicht ausgearbeitet.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist noch nicht festgelegt. Eine englische Fassung dient der Verständigung; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

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Maschinenpass unterstützt Wirtschaftsakteure bei Unterlagen und Nachweisen. Die Pflichten aus der Maschinenverordnung bleiben beim Hersteller, Bevollmächtigten, Einführer und Händler. Die Inhalte sind keine Rechtsberatung.

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