Zum Inhalt springen
Maschinenpass

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 6. November 2026

Gnann Verwaltung GmbH, Römerweg 56, 86391 Stadtbergen, betreibt Maschinenpass. Wir möchten, dass alle Menschen die Plattform nutzen können. Diese Erklärung gilt für:

  • die Webanwendung maschinenpass.de, einschließlich der öffentlichen Pass-Ansicht
  • das Verzeichnis dpplist.eu
  • die Maschinenpass-App für iOS und Android, die dieselben Inhalte zeigt

Unser Angebot

Maschinenpass bündelt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer einer Maschine. Sie rufen einen Pass auf, indem Sie den QR-Code am Gerät scannen oder die Pass-Adresse eingeben. Eine Seriennummer allein genügt nicht, weil sie nicht eindeutig zu einem Pass führt. Ohne Konto können Sie Maschinendaten und Dokumente lesen. Mit einem Konto können Sie zum Beispiel eine Garantie registrieren, eine Störung melden oder Wartungen einsehen. Hersteller und Händler verwalten dort ihre Pässe.

Stand der Vereinbarkeit

Maßstab sind die WCAG 2.2 Stufe AA und die EN 301 549. Diese Angebote sind mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten daran, die Lücken zu schließen.

Wie wir die Anforderungen erfüllen

  • Seiten haben Orientierungspunkte und eine Überschriftenstruktur; ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“ führt zum Hauptinhalt.
  • Meldungen (Erfolg, Fehler, Ladezustand) sind Live-Regionen und werden von Screenreadern angesagt.
  • Die Oberfläche ist per Tastatur bedienbar und bricht bei 360 Pixel Breite ohne waagrechtes Scrollen um. Es gibt ein helles und ein dunkles Farbschema.
  • Wir prüfen alle Routen der angemeldeten Oberfläche je Rolle, in beiden Farbschemata, mit dem automatischen Prüfwerkzeug axe und zusätzlich bei 360 Pixel Breite.

Nicht barrierefreie Inhalte und offene Prüfungen

Nach unserer Selbstbewertung sind folgende Punkte offen:

  • Auf der öffentlichen Pass-Ansicht ist der Sprunglink „Zum Inhalt springen“ nicht sichtbar, wenn er den Fokus erhält (WCAG 2.4.1, 2.4.7). Ausweichweg: die Überschriften- und Landmarken-Navigation Ihres Screenreaders.
  • Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Mängel. Eine Prüfung von Hand mit Screenreadern (NVDA und JAWS unter Windows, VoiceOver unter macOS, iOS und Android TalkBack) und eine Prüfung durch Dritte haben noch nicht stattgefunden. Es kann daher Barrieren geben, die wir noch nicht kennen.
  • Die Maschinenpass-App wurde noch nicht mit den Bedienhilfen der Betriebssysteme von Hand geprüft.
  • Eine englische Fassung dieser Erklärung liegt noch nicht vor.

Einen Termin für die Behebung und für die Handprüfung nennen wir hier, sobald er feststeht.

Inhalte Dritter

  • Von Herstellern hochgeladene Dokumente, etwa Betriebsanleitungen als PDF, liegen in deren Verantwortung und sind nicht immer barrierefrei. Sie können beim Hersteller eine barrierefreie Fassung oder eine Papierfassung anfragen; den Kontakt finden Sie im Pass.
  • Die Sicherheitsprüfung bei Anmelde- und Registrierungsformularen stammt von einem Drittanbieter (Cloudflare Turnstile). Wenn sie Sie aufhält, schreiben Sie uns bitte; wir helfen auf anderem Weg.

Erstellung dieser Erklärung

Grundlage ist eine Selbstbewertung vom 6. November 2026 mit automatisierten Tests (axe, Browsertests in Chromium) und Quelltextprüfung. Die Erklärung wurde nach der Umstellung der Adressführung und der Meldungen vom 6. November 2026 neu gefasst. Eine Prüfung durch Dritte und Tests mit Screenreadern stehen noch aus. Wir überprüfen diese Erklärung mindestens einmal jährlich und bei wesentlichen Änderungen.

Barrieren melden und Kontakt

Sie stoßen auf eine Barriere oder benötigen Inhalte in anderer Form? Melden Sie sie hier, ohne Konto und ohne Sicherheitsabfrage, oder schreiben Sie uns:

Pflichtfelder sind mit * markiert. Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung der Meldung genutzt und nach 12 Monaten anonymisiert.

Wo sind Sie nicht weitergekommen, was hat nicht funktioniert?
Optional, z. B. https://maschinenpass.de/p/…
Optional, z. B. NVDA mit Firefox, VoiceOver mit Safari, Spracheingabe
Optional: E-Mail oder Telefon, wenn Sie eine Antwort wünschen

Wir bestätigen den Eingang und antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Durchsetzung und Schlichtung

Haben Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich, soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anwendbar ist, an folgende Stellen wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de

Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz: schlichtungsstelle-bgg.de

Technische Hinweise

Zum Scannen eines QR-Codes ist eine Kamera nötig. Ohne Kamera können Sie die vollständige Pass-Adresse eingeben; eine Seriennummer allein wird nicht angenommen. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Maschinenpass · Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer·Jede Maschine. Ein Pass.·Hilfe & FAQ·Impressum·Datenschutz·Barrierefreiheit·Unterauftragsverarbeiter·AGB·Wissen

Maschinenpass unterstützt Wirtschaftsakteure bei Unterlagen und Nachweisen. Die Pflichten aus der Maschinenverordnung bleiben beim Hersteller, Bevollmächtigten, Einführer und Händler. Die Inhalte sind keine Rechtsberatung.

© 2026 Gnann Verwaltung GmbH · Alle Rechte vorbehalten