Hilfe & Anleitungen
Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Antworten – für Hersteller, Händler, Endkunden und Prüfer.
Der Maschinenpass bündelt Betriebsanleitung, EU‑Konformitätserklärung und Maschinenakte je Seriennummer und ist per QR‑Code vom Typenschild abrufbar. Er unterstützt Hersteller bei den Unterlagen nach Art. 10 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; die Pflichten bleiben beim Wirtschaftsakteur. Er ist kein digitaler Produktpass, den die Verordnung für Maschinen vorschreibt. Je nach Rolle – Hersteller, Händler, Endkunde oder Prüfer – haben Sie unterschiedliche Aufgaben. Wählen Sie oben Ihre Rolle.
Häufige Fragen
Was ist ein Maschinenpass?
Eine eindeutige, per QR‑Code abrufbare Akte zu genau einer Maschine – mit Typ-/Seriendaten, Betriebsanleitung, EU‑Konformitätserklärung, Garantie und Wartungshistorie.
Sind meine Daten öffentlich?
Nein. Die öffentliche QR‑Ansicht zeigt nur unkritische Stamm‑ und Konformitätsdaten. Persönliche bzw. betriebliche Daten (Eigentümer, Standort, Inventarnummer, Notizen) sind niemals öffentlich sichtbar und nur für Berechtigte zugänglich.
Brauche ich ein Konto?
Zum Ansehen eines öffentlichen Passes nicht. Für Garantieregistrierung, Wartungseinträge oder die Herstellerverwaltung legen Sie ein Konto an (Hersteller / Händler / Endkunde). Zu Preisen und Plänen siehe die Seite „Preise“; Pläne und vorgesehene Grenzen siehe „Preise“.
In welchen Sprachen ist der Pass verfügbar?
Die Oberfläche gibt es auf Deutsch und Englisch. Die öffentliche Passansicht bietet alle 24 Amtssprachen der EU. Inhalte können in jeder dieser Sprachen hinterlegt werden; welche Sprachen für Anleitung und Erklärung Pflicht sind, ergibt sich aus den Zielmärkten des Modells. Maschinelle Übersetzungen sind als solche gekennzeichnet.
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