Maschinenverordnung und Richtlinie im Vergleich
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Maschinenverordnung
Kurzantwort
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Richtlinie 2006/42/EG zum 20. Januar 2027. Als Verordnung gilt sie unmittelbar und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden; Deutschland ergänzt sie durch das MaschinenDG. Neu sind unter anderem die digitale Bereitstellung von Anleitung und Konformitätserklärung, Regeln zu Software und Korrumpierung und die Aufhebung der alten Normenliste.
Die Änderungen im Überblick
| Thema | Richtlinie 2006/42/EG | Verordnung (EU) 2023/1230 |
|---|---|---|
| Rechtsform | Richtlinie, Umsetzung in nationales Recht | Verordnung, unmittelbar anwendbar; Deutschland: Durchführungsgesetz MaschinenDG |
| Geltung | bis 19.01.2027 | ab 20.01.2027 (Berichtigung ABl. L 169) |
| Anleitung digital | hier nicht ausgewertet | Art. 10 Abs. 7: digital zulässig, mit Bedingungen |
| Konformitätserklärung digital | hier nicht ausgewertet | Art. 10 Abs. 8: Internetadresse oder Code; Omnibus IV soll das ergänzen (noch nicht beschlossen) |
| Software und Steuerung | hier nicht ausgewertet | Anhang III 1.1.9 und 1.2.1: Schutz gegen Korrumpierung, Nachweise |
| Normenliste | Liste zur Richtlinie (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586) | Liste zur Richtlinie entfällt zum 20.01.2027; die erste Liste zur Verordnung war am 05.11.2026 nicht auffindbar |
| Händler und Einführer | hier nicht ausgewertet | eigene Artikel für Bevollmächtigte (12), Einführer (13, 14), Händler (15, 16) |
Übergang: Stichtag je Stück
Die Richtlinie wird zum selben Tag aufgehoben, an dem die Verordnung gilt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem eine Maschine in Verkehr gebracht wird. Maschinen, die vor dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht wurden, bleiben für das Inverkehrbringen beim bisherigen Regelwerk (Art. 52 Abs. 1, § 11 MaschinenDG); Kapitel VI der Verordnung (Marktüberwachung, Korrekturmaßnahmen) gilt nach Art. 52 Abs. 1 Satz 2 auch für sie. Offen ist, ab wann die Zehnjahresfrist bei Serienfertigung läuft; das ist juristisch zu klären.
Digitale Unterlagen
Details zur digitalen Anleitung stehen unter Digitale Betriebsanleitung, zur Erklärung unter Konformitätserklärung digital.
Was das in der Praxis bedeutet
- Bestehende Erklärungen verweisen oft auf die Richtlinie 2006/42/EG. Für Maschinen, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht werden, muss die Erklärung auf die Verordnung Bezug nehmen.
- Prüfen Sie, welche Normen Sie nennen und ob sie zur Verordnung gelistet sind. Solange keine Liste vorliegt, ist die Angabe als sonstige technische Spezifikation mit Datum zu erwägen.
Häufige Fragen
Muss ich bestehende Maschinen umstellen?
Die Verordnung betrifft Maschinen, die ab dem Geltungsbeginn in Verkehr gebracht werden. Eine rückwirkende Umstellung bereits in Verkehr gebrachter Maschinen ist nicht Gegenstand der Recherche.
Was ändert sich für die Normen?
Die Normenliste zur Richtlinie wird zum 20.01.2027 aufgehoben. Die erste Liste zur Verordnung war am 05.11.2026 nicht auffindbar. Der Stand ist laufend zu beobachten.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
- Verordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (EUR-Lex, nicht rechtsverbindlich) (Primärquelle)
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 169 vom 04.07.2023 (EUR-Lex), Geltungsbeginn 20.01.2027 (Primärquelle)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2015 vom 04.09.2026 (EUR-Lex), Art. 2: Aufhebung der Normenliste zur Richtlinie (Primärquelle)
- Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG), BGBl. 2025 I Nr. 302, § 2 (Sprache), § 12 (Anwendung ab 20.01.2027) (Primärquelle)
- IBF: Stand der harmonisierten Normen zur Maschinenverordnung (21.10.2026) (Sekundärquelle)
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung) (EUR-Lex), Art. 14, Art. 69, Art. 71 (Primärquelle)
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
Unterlagen je Seriennummer bereitstellen
Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.