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Fristen der Maschinenverordnung im Überblick

Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Maschinenverordnung

Kurzantwort

Die wichtigsten Fristen: Technische Unterlagen und Konformitätserklärung mindestens zehn Jahre aufbewahren, digitale Anleitung und digitale Erklärung über die Lebensdauer und mindestens zehn Jahre online halten, Papier innerhalb eines Monats liefern, Korrekturmaßnahmen unverzüglich einleiten. Die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027.

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Fristen der Pflichten

Fristen der Maschinenverordnung
PflichtDauerBeginnFundstelle
Technische Unterlagen, Konformitätserklärung (Hersteller)mind. 10 JahreInverkehrbringen oder InbetriebnahmeArt. 10 Abs. 3
Technische Unterlagen, Einbauerklärung (unvollständige Maschine)mind. 10 JahreInverkehrbringenArt. 11 Abs. 3
Bevollmächtigtermind. 10 JahreInverkehrbringenArt. 12 Abs. 2 lit. a
Einführer: Erklärung bereithaltenmind. 10 JahreInverkehrbringenArt. 13 Abs. 8, Art. 14 Abs. 7
Digitale BetriebsanleitungLebensdauer, mind. 10 JahreInverkehrbringenArt. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. c
Digitale KonformitätserklärungLebensdauer, mind. 10 JahreInverkehrbringen oder InbetriebnahmeArt. 10 Abs. 8
Digitale Montageanleitung, Einbauerklärungmind. 10 JahreInverkehrbringenArt. 11 Abs. 7 lit. c, Abs. 8
Lieferkettendaten (Bezug, Abgabe)mind. 10 JahreLieferung oder BezugArt. 19 Abs. 2
Papier-Anleitung auf Verlangeninnerhalb 1 Monat, kostenlosVerlangen beim KaufArt. 10 Abs. 7 UAbs. 3
KorrekturmaßnahmeunverzüglichAuffassung oder Grund zur Annahme der NichtkonformitätArt. 10 Abs. 9 Satz 1
Unterrichtung der Behördenunverzüglichwenn vom Produkt Risiken ausgehenArt. 10 Abs. 9 Satz 2
Protokoll Eingriffe und Sicherheitssoftware5 Jahre (Wortlaut abweichend, länger sicherer)HochladenAnhang III 1.2.1 Abs. 2 lit. f
Entscheidungsdaten selbstentwickelnder Systeme1 JahrAufzeichnungAnhang III 1.2.1 Abs. 3 lit. b
Beginn bei SerienfertigungAb wann die Zehnjahresfrist bei Serienfertigung genau läuft, ist juristisch zu klären.

Stichtage

Stichtage
DatumEreignisStand
29.05.2026Notfallkapitel IVa (VO (EU) 2024/2748) giltin Kraft
27.07.2026Digital-Omnibus KI (VO (EU) 2026/1744) in Kraft; KI-Anforderungen über delegierte Rechtsakte ab 02.08.2028in Kraft
11.09.2026CRA Art. 14: Meldepflichten für ausgenutzte Schwachstellen und Vorfällegilt
23.11.2026Omnibus IV: Plenum (indikativ)ausstehend
20.01.2027Maschinenverordnung gilt; Richtlinie 2006/42/EG und ihre Normenliste entfallenGeltungsbeginn
18.02.2027Batteriepass (VO (EU) 2023/1542 Art. 77)Geltungsbeginn
11.12.2027CRA gilt vollständigGeltungsbeginn
voraussichtlich Mitte 2029Digitale Erklärung mit direktem Zugriff für Maschinen (30 Monate nach Inkrafttreten von Omnibus IV)unsicher

Was das in der Praxis bedeutet

  • Rechnen Sie mit dem späteren Ende aus Lebensdauer und zehn Jahren, nicht mit dem früheren.
  • Tragen Sie Fristen als Daten ein, nicht als Erinnerung im Kalender.

Häufige Fragen

Wie lange muss die Anleitung online sein?

Über die erwartete Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre.

Wie schnell muss Papier geliefert werden?

Innerhalb eines Monats, kostenlos, wenn es beim Kauf verlangt wird.

Quellen und Fundstellen

Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.

Änderungsprotokoll

  • : Erstfassung.
Keine RechtsberatungDiese Seite informiert allgemein und ist keine Rechtsberatung. Sie stützt sich auf eine Redaktionsrecherche, die noch nicht durch Dritte fachlich geprüft wurde. Die Pflichten bleiben beim jeweiligen Wirtschaftsakteur. Prüfen Sie alle Aussagen am Amtsblatt, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen.

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Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.

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