Technische Unterlagen nach Anhang IV
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Maschinenverordnung
Kurzantwort
Die technischen Unterlagen nach Anhang IV der Maschinenverordnung belegen, wie der Hersteller die Anforderungen erfüllt. Anhang IV Teil A gliedert sie für Maschinen in die Punkte a bis o, Teil B für unvollständige Maschinen in a bis m. Der Hersteller bewahrt sie mindestens zehn Jahre auf. Sie sind vertraulich: Der öffentliche Pass zeigt nur freigegebene Teile. Quellcode ist nur auf begründeten Antrag einer Behörde herauszugeben.
Auf dieser Seite
Teil A: Maschinen und dazugehörige Produkte
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| a | Beschreibung und bestimmungsgemäße Verwendung |
| b | Risikobeurteilung: Verfahren, anwendbare Anforderungen, Schutzmaßnahmen, Restrisiken |
| c | Zeichnungen und Pläne |
| d | Erläuterungen |
| e | Angewandte Normen und gemeinsame Spezifikationen, auch teilweise |
| f | Sonstige angewandte Spezifikationen |
| g | Berechnungen und Prüfungen |
| h | Mittel der Fertigungskontrolle |
| i | Betriebsanleitung |
| j | Einbauerklärungen und Montageanleitungen eingebauter unvollständiger Maschinen |
| k | Erklärungen eingebauter Produkte |
| l | Maßnahmen bei Serienfertigung |
| m | Quellcode, auf begründeten Antrag |
| n | Sensorik und autonome Systeme |
| o | Bau- und Zubehörprüfungen |
Teil B: unvollständige Maschinen
Teil B führt die Punkte a bis m: Beschreibung und vorgesehene Funktion, Risikobeurteilung, Zeichnungen, Erläuterungen, Normen, sonstige Spezifikationen, Berechnungen und Prüfungen, Fertigungskontrolle, Montageanleitung, Maßnahmen bei Serie, Quellcode auf Antrag, Sensorik und Autonomie, Bau- und Zubehörprüfungen.
Aufbewahrung, Vertraulichkeit, Quellcode
- Aufbewahrung: mindestens zehn Jahre ab Inverkehrbringen (Art. 10 Abs. 3, Art. 11 Abs. 3).
- Vertraulichkeit: Die Unterlagen sind nie öffentlich. Rechte, Verschlüsselung und Zugriffsprotokoll gehören dazu (Art. 49).
- Quellcode: nur auf begründeten Antrag einer Behörde (Art. 10 Abs. 3 Satz 2). Ein getrennter Ablageort mit eigenem Recht und Protokoll ist sinnvoll.
- Eingebaute Produkte: Stückliste mit den Erklärungen, Einbauerklärungen und Montageanleitungen auch von Dritten (lit. j, k).
Was das in der Praxis bedeutet
- Führen Sie die Unterlagen je Modell, nicht je Datei, und halten Sie die Version fest, die beim Inverkehrbringen galt.
- Markieren Sie nicht zutreffende Punkte mit Begründung, statt sie leer zu lassen.
Häufige Fragen
Sind die technischen Unterlagen öffentlich?
Nein. Der öffentliche Pass zeigt nur Teile, die der Hersteller freigibt.
Muss ich Quellcode hinterlegen?
Nur auf begründeten Antrag einer Behörde herausgeben; die Unterlagen müssen ihn auffindbar machen.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
Unterlagen je Seriennummer bereitstellen
Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.