Aufbau der EU-Konformitätserklärung (Anhang V Teil A)
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Maschinenverordnung
Kurzantwort
Die EU-Konformitätserklärung für Maschinen folgt Anhang V Teil A der Maschinenverordnung. Sie nennt unter anderem Produkt und Seriennummer oder Charge, den Hersteller, den Satz zur alleinigen Verantwortung, die angewandten Rechtsakte und Normen, gegebenenfalls die benannte Stelle sowie Unterzeichner, Ort und Datum. Diese Seite bildet die Reihenfolge der Nummern ab. Sie ist keine Vorlage mit Rechtswirkung.
Auf dieser Seite
Pflichtangaben in der Reihenfolge der Nummern
| Nr. | Angabe | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Produkt, Typ, Modell, Charge oder Seriennummer; bei wesentlich veränderter Maschine Bezug auf die Veränderung | Umfang der Nummernangabe hängt vom Modul ab; ob bei einer Erklärung je Modell ein Nummernbereich genügt, ist unsicher |
| 2 | Name und Anschrift des Herstellers, gegebenenfalls des Bevollmächtigten | Omnibus IV sieht zusätzlich einen digitalen Kontakt vor (noch nicht beschlossen) |
| 3 | Ort des Zusammenbaus | nur bei Hebemaschinen, die fest eingebaut und nur vor Ort montierbar sind |
| 4 | Satz: Die Erklärung wird in alleiniger Verantwortung des Herstellers ausgestellt | fester Text, kein Löschen |
| 5 | Gegenstand der Erklärung; optional Farbabbildung | |
| 6 | Anwendbare Rechtsakte mit Amtsblatt-Fundstelle | bei mehreren Rechtsakten eine einzige Erklärung, die alle nennt (Art. 21 Abs. 3) |
| 7 | Angewandte Normen, gemeinsame Spezifikationen, sonstige technische Spezifikationen mit Referenz, Ausgabe, Datum der Amtsblatt-Veröffentlichung, Teilen | Solange keine Normen zur Verordnung gelistet sind, ist die Angabe als sonstige Spezifikation mit Datum und Hinweis zu erwägen, dass keine Konformitätsvermutung greift |
| 8 | Benannte Stelle mit Name und Nummer, Bescheinigung, wenn das Verfahren sie erfordert | Module B+C, H, G |
| 9 | Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) | |
| 10 | Weitere Angaben (optional) | |
| Schluss | Unterzeichnet für und im Namen von, Ort und Datum, Name, Funktion, Unterschrift | Name und Funktion sind Pflichtangaben, im öffentlichen Pass sonst keine Personendaten |
Häufige Fehler
- Verweis nur auf die Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen, die ab dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht werden.
- Normen ohne Ausgabe und ohne Datum der Amtsblatt-Veröffentlichung.
- Erklärung für ein Modell, aber Änderungen am Modell nach der Erklärung ohne neue Fassung.
- Fehlende deutsche Fassung bei Lieferung nach Deutschland.
Was Maschinenpass abbildet
Maschinenpass führt die Erklärung als strukturierten Entwurf mit Pflichtfeldprüfung, Ausgabe als PDF und maschinenlesbarer Fassung, Versionierung und Direktlink. Ob eine Erklärung ausgestellt wird, entscheidet der Hersteller; eine Prüfregel meldet nur formale Lücken und bescheinigt nichts.
Was das in der Praxis bedeutet
- Gleichen Sie jede Nummer mit dem Amtsblatt-Text von Anhang V Teil A ab.
- Führen Sie je Modell die Normen mit Ausgabe und Datum und beobachten Sie die Normenliste.
Häufige Fragen
Gibt es ein offizielles Muster?
Anhang V Teil A legt Angaben und Gliederung fest. Die Redaktion bietet hier keine Rechtsvorlage an.
Wer unterschreibt?
Eine dazu berechtigte Person des Herstellers; Name und Funktion sind Pflichtangaben. Die Form einer rein digitalen Unterschrift ist offen.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
- Verordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (EUR-Lex, nicht rechtsverbindlich) (Primärquelle)
- Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.06.2023 (EUR-Lex) (Primärquelle)
- Berichtigung 2025/90297 der deutschen Fassung vom 01.04.2025 (EUR-Lex) (Primärquelle)
- IBF: Stand der harmonisierten Normen zur Maschinenverordnung (21.10.2026) (Sekundärquelle)
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
Unterlagen je Seriennummer bereitstellen
Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.