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Aufbau der EU-Konformitätserklärung (Anhang V Teil A)

Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Maschinenverordnung

Kurzantwort

Die EU-Konformitätserklärung für Maschinen folgt Anhang V Teil A der Maschinenverordnung. Sie nennt unter anderem Produkt und Seriennummer oder Charge, den Hersteller, den Satz zur alleinigen Verantwortung, die angewandten Rechtsakte und Normen, gegebenenfalls die benannte Stelle sowie Unterzeichner, Ort und Datum. Diese Seite bildet die Reihenfolge der Nummern ab. Sie ist keine Vorlage mit Rechtswirkung.

Auf dieser Seite

Pflichtangaben in der Reihenfolge der Nummern

Angaben der EU-Konformitätserklärung nach Anhang V Teil A
Nr.AngabeHinweis
1Produkt, Typ, Modell, Charge oder Seriennummer; bei wesentlich veränderter Maschine Bezug auf die VeränderungUmfang der Nummernangabe hängt vom Modul ab; ob bei einer Erklärung je Modell ein Nummernbereich genügt, ist unsicher
2Name und Anschrift des Herstellers, gegebenenfalls des BevollmächtigtenOmnibus IV sieht zusätzlich einen digitalen Kontakt vor (noch nicht beschlossen)
3Ort des Zusammenbausnur bei Hebemaschinen, die fest eingebaut und nur vor Ort montierbar sind
4Satz: Die Erklärung wird in alleiniger Verantwortung des Herstellers ausgestelltfester Text, kein Löschen
5Gegenstand der Erklärung; optional Farbabbildung
6Anwendbare Rechtsakte mit Amtsblatt-Fundstellebei mehreren Rechtsakten eine einzige Erklärung, die alle nennt (Art. 21 Abs. 3)
7Angewandte Normen, gemeinsame Spezifikationen, sonstige technische Spezifikationen mit Referenz, Ausgabe, Datum der Amtsblatt-Veröffentlichung, TeilenSolange keine Normen zur Verordnung gelistet sind, ist die Angabe als sonstige Spezifikation mit Datum und Hinweis zu erwägen, dass keine Konformitätsvermutung greift
8Benannte Stelle mit Name und Nummer, Bescheinigung, wenn das Verfahren sie erfordertModule B+C, H, G
9Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren (Modul)
10Weitere Angaben (optional)
SchlussUnterzeichnet für und im Namen von, Ort und Datum, Name, Funktion, UnterschriftName und Funktion sind Pflichtangaben, im öffentlichen Pass sonst keine Personendaten
Am Amtsblatt prüfenDie Nummernfolge stammt aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Prüfen Sie Nummern, Wortlaut und Fußnoten von Anhang V Teil A im Amtsblatt, bevor Sie ein Formular erstellen.

Häufige Fehler

  • Verweis nur auf die Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen, die ab dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht werden.
  • Normen ohne Ausgabe und ohne Datum der Amtsblatt-Veröffentlichung.
  • Erklärung für ein Modell, aber Änderungen am Modell nach der Erklärung ohne neue Fassung.
  • Fehlende deutsche Fassung bei Lieferung nach Deutschland.

Was Maschinenpass abbildet

Maschinenpass führt die Erklärung als strukturierten Entwurf mit Pflichtfeldprüfung, Ausgabe als PDF und maschinenlesbarer Fassung, Versionierung und Direktlink. Ob eine Erklärung ausgestellt wird, entscheidet der Hersteller; eine Prüfregel meldet nur formale Lücken und bescheinigt nichts.

Was das in der Praxis bedeutet

  • Gleichen Sie jede Nummer mit dem Amtsblatt-Text von Anhang V Teil A ab.
  • Führen Sie je Modell die Normen mit Ausgabe und Datum und beobachten Sie die Normenliste.

Häufige Fragen

Gibt es ein offizielles Muster?

Anhang V Teil A legt Angaben und Gliederung fest. Die Redaktion bietet hier keine Rechtsvorlage an.

Wer unterschreibt?

Eine dazu berechtigte Person des Herstellers; Name und Funktion sind Pflichtangaben. Die Form einer rein digitalen Unterschrift ist offen.

Quellen und Fundstellen

Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.

Änderungsprotokoll

  • : Erstfassung.
Keine RechtsberatungDiese Seite informiert allgemein und ist keine Rechtsberatung. Sie stützt sich auf eine Redaktionsrecherche, die noch nicht durch Dritte fachlich geprüft wurde. Die Pflichten bleiben beim jeweiligen Wirtschaftsakteur. Prüfen Sie alle Aussagen am Amtsblatt, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen.

Unterlagen je Seriennummer bereitstellen

Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.

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