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Digitale Betriebsanleitung nach Art. 10 Abs. 7 MVO

Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Maschinenverordnung

Kurzantwort

Die Betriebsanleitung darf digital bereitgestellt werden, wenn Art. 10 Abs. 7 der Maschinenverordnung erfüllt ist: ein Hinweis auf dem Produkt, wie man sie erreicht, ausdruckbar, herunterladbar und speicherbar, und online verfügbar über die Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre. Auf Verlangen beim Kauf gibt es sie kostenlos auf Papier. In Deutschland sind der Hinweis und die Anleitung deutsch.

Auf dieser Seite

Was Art. 10 Abs. 7 verlangt

Anforderungen an die digitale Betriebsanleitung
AnforderungFundstelle
Anleitung dem Modell eindeutig zuordnenArt. 10 Abs. 7 UAbs. 1
Hinweis am Produkt, wie die digitale Anleitung erreichbar istArt. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. a
Ausdruck, Download und Speichern möglich; auch Zugriff, wenn die Maschine ausgefallen istArt. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. b
Online verfügbar über die erwartete Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn JahreArt. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. c, Art. 3 Nr. 34
Papier auf Verlangen zum Zeitpunkt des Kaufs, innerhalb eines Monats, kostenlosArt. 10 Abs. 7 UAbs. 3
Sicherheitsinformationen auf Papier, wenn nichtprofessionelle Nutzung vorhersehbar istArt. 10 Abs. 7 UAbs. 4
Sprache: klar, verständlich, lesbar; Landessprache des MarktesArt. 10 Abs. 7 UAbs. 5, Anhang III 1.7.1
Zu den FundstellenDie Zählung der Unterabsätze folgt dem MaschinenDG; die Berichtigung 2025/90297 zählt den Unterabsatz zur Papierpflicht für Sicherheitsinformationen als „Unterabsatz 5“. Prüfen Sie die Zählung im Amtsblatt.

Zugangshinweis auf der Maschine

Der Hinweis gehört auf das Produkt. Ein QR-Code ist ein gängiger Träger, ersetzt aber keine Angabe, die die Verordnung auf dem Produkt verlangt (zum Beispiel Art. 10 Abs. 5 und 6). In Deutschland muss der Hinweis nach § 2 MaschinenDG deutsch sein. Ein Klartext-Link neben dem Code hilft, wenn der Code nicht lesbar ist. Siehe Typenschild und QR-Code.

Online-Pflicht: Lebensdauer und mindestens zehn Jahre

Maßgeblich ist der längere der beiden Zeiträume: die erwartete Lebensdauer oder zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen. Ein Verfügbarkeitsende lässt sich daher als Datum führen: Inverkehrbringen plus das Maximum aus Lebensdauer und zehn Jahren. Kündigung eines Dienstleisters, Löschung eines Kontos oder Wechsel der Domain dürfen diese Verfügbarkeit nicht unterbrechen. Die Verordnung regelt den Insolvenzfall des Herstellers nicht.

Was Omnibus IV ändert, und was nicht

Der vorläufig vereinbarte Omnibus IV betrifft vor allem die Konformitätserklärung. Art. 10 Abs. 7 bleibt nach dem vorläufigen Text unverändert, die Papierpflicht auf Verlangen bleibt bestehen. Ein Erwägungsgrund beschreibt als Leitbild den direkten Zugriff auf Anleitungen ohne Login; ob er für Maschinen greift, ist offen. Als Entwurfsziel ist er sinnvoll.

Offene PunkteDer Leitfaden der Kommission zur digitalen Dokumentation fand im Oktober 2026 keine Einigung der Redaktionsgruppe und ist ohnehin unverbindlich. Wie streng einzelne Punkte ausgelegt werden, ist damit offen.

Häufige Irrtümer

  • „Ein Link auf eine Seite mit Login genügt.“ Die Anleitung muss ausgedruckt, heruntergeladen und gespeichert werden können; ein Login-Zwang ist nach dem Leitbild des Omnibus-Textes nicht vorgesehen.
  • „Die Anleitung steht in Anhang III Nr. 1.7.4.“ Anhang III 1.7.4 regelt den Inhalt. Format, Download, Papier und Dauer stehen in Art. 10 Abs. 7.
  • „Ein QR-Code ersetzt das Typenschild.“ Nein, die Angaben nach Art. 10 Abs. 5 und 6 gehören auf das Produkt.

Was das in der Praxis bedeutet

  • Legen Sie je Modell die erwartete Lebensdauer fest und leiten Sie daraus das Verfügbarkeitsende ab.
  • Halten Sie PDF-Dateien bereit, die sich drucken und speichern lassen. Ein reiner Online-Viewer genügt nicht.
  • Richten Sie den Papierprozess ein, bevor die erste Anfrage kommt.
  • Wählen Sie eine Adresse für den Code, die Sie zehn Jahre und länger halten können.

Häufige Fragen

Darf ich auf Papier ganz verzichten?

Nein. Auf Verlangen beim Kauf müssen Sie die Anleitung kostenlos auf Papier innerhalb eines Monats liefern. Sicherheitsinformationen sind bei vorhersehbarer nichtprofessioneller Nutzung auf Papier beizulegen.

Wie lange muss die digitale Anleitung online sein?

Über die erwartete Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre.

In welcher Sprache?

In der Sprache des Marktes. Für Deutschland schreibt § 2 MaschinenDG Deutsch vor, auch für den Zugangshinweis.

Quellen und Fundstellen

Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.

Änderungsprotokoll

  • : Erstfassung.
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