Zum Inhalt springen

Typenschild und QR-Code: Was auf die Maschine gehört

Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Maschinenverordnung

Kurzantwort

Die Maschinenverordnung kennt kein „Typenschild“ als Begriff, aber Kennzeichnungspflichten: Modell, Typ, Baujahr, Seriennummer und die Herstellerangaben gehören auf das Produkt (Art. 10 Abs. 5 und 6). Der Zugangshinweis zur digitalen Anleitung gehört ebenfalls dazu. Ein QR-Code trägt diesen Zugang, ersetzt aber die Pflichtangaben nicht. Daneben gehört die Adresse im Klartext.

Auf dieser Seite

Pflichtangaben auf dem Produkt

Kennzeichnung nach Art. 10 Abs. 5 und 6
AngabeFundstelleHinweis
Modell und Typ oder BaureiheArt. 10 Abs. 5
BaujahrArt. 10 Abs. 5Jahr des Fertigungsabschlusses
Seriennummer oder ChargennummerArt. 10 Abs. 5soweit vorhanden
Name oder Handelsname oder Marke des Herstellers, PostanschriftArt. 10 Abs. 6einzige Anlaufstelle
Website, E-Mail-Adresse oder andere digitale KontaktmöglichkeitArt. 10 Abs. 6 (berichtigt 2025)Bei unvollständigen Maschinen und Einführern lautet der deutsche Wortlaut strenger; Auslegung offen
CE-Kennzeichen, bei Bedarf Kennnummer der benannten StelleArt. 23, 24nicht bei unvollständigen Maschinen
Hinweis zur digitalen AnleitungArt. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. a, § 2 MaschinenDGin Deutschland auf Deutsch

Nur ersatzweise dürfen Angaben auf der Verpackung oder einer Begleitunterlage stehen, wenn das Produkt es nicht zulässt. Die Begründung gehört dokumentiert. Zusatzangaben je Maschinenart (zum Beispiel Tragfähigkeit bei Hebezeugen oder Nennleistung bei mobilen Maschinen) regelt Anhang III 1.7.3.

QR-Code oder Data Matrix, und Klartext daneben

  • Der Code führt direkt zur Anleitung oder zum Pass, ohne Login und ohne App.
  • Die Adresse steht daneben im Klartext, damit sie auch bei beschädigtem Code nutzbar ist.
  • Material und Druck müssen dauerhaft und lesbar sein (Anhang III 1.7.3, Art. 24 Abs. 1). Ein Foto des Schilds hilft als Nachweis.
  • Die Zieladresse muss so lange gelten wie die Maschine online sein muss: Lebensdauer, mindestens zehn Jahre.

GS1 Digital Link

Wer GS1-Kennungen hat, kann den Code als GS1 Digital Link ausführen (GTIN und Seriennummer in der Adresse). Maschinenbauer ohne GTIN können eine eigene stabile Adresse verwenden. Siehe GS1 Digital Link für Maschinen.

Was das in der Praxis bedeutet

  • Lassen Sie den Code auf dem Schild und in der Anleitung auf dieselbe Adresse zeigen.
  • Drucken Sie die Adresse im Klartext mit.
  • Ändern Sie nie die Adresse eines bereits gedruckten Codes. Leiten Sie bei Umzug dauerhaft weiter.

Häufige Fragen

Ersetzt der QR-Code das Typenschild?

Nein. Die Angaben nach Art. 10 Abs. 5 und 6 gehören auf das Produkt; ersatzweise auf Verpackung oder Begleitunterlage nur, wenn das Produkt es nicht zulässt.

Muss es ein QR-Code sein?

Die Verordnung schreibt keinen Codetyp vor. Der Hinweis muss den Zugang beschreiben; ein Code ist üblich.

Quellen und Fundstellen

Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.

Änderungsprotokoll

  • : Erstfassung.
Keine RechtsberatungDiese Seite informiert allgemein und ist keine Rechtsberatung. Sie stützt sich auf eine Redaktionsrecherche, die noch nicht durch Dritte fachlich geprüft wurde. Die Pflichten bleiben beim jeweiligen Wirtschaftsakteur. Prüfen Sie alle Aussagen am Amtsblatt, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen.

Unterlagen je Seriennummer bereitstellen

Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.

Beispiel ansehenAls Hersteller starten