Typenschild und QR-Code: Was auf die Maschine gehört
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Maschinenverordnung
Kurzantwort
Die Maschinenverordnung kennt kein „Typenschild“ als Begriff, aber Kennzeichnungspflichten: Modell, Typ, Baujahr, Seriennummer und die Herstellerangaben gehören auf das Produkt (Art. 10 Abs. 5 und 6). Der Zugangshinweis zur digitalen Anleitung gehört ebenfalls dazu. Ein QR-Code trägt diesen Zugang, ersetzt aber die Pflichtangaben nicht. Daneben gehört die Adresse im Klartext.
Auf dieser Seite
Pflichtangaben auf dem Produkt
| Angabe | Fundstelle | Hinweis |
|---|---|---|
| Modell und Typ oder Baureihe | Art. 10 Abs. 5 | |
| Baujahr | Art. 10 Abs. 5 | Jahr des Fertigungsabschlusses |
| Seriennummer oder Chargennummer | Art. 10 Abs. 5 | soweit vorhanden |
| Name oder Handelsname oder Marke des Herstellers, Postanschrift | Art. 10 Abs. 6 | einzige Anlaufstelle |
| Website, E-Mail-Adresse oder andere digitale Kontaktmöglichkeit | Art. 10 Abs. 6 (berichtigt 2025) | Bei unvollständigen Maschinen und Einführern lautet der deutsche Wortlaut strenger; Auslegung offen |
| CE-Kennzeichen, bei Bedarf Kennnummer der benannten Stelle | Art. 23, 24 | nicht bei unvollständigen Maschinen |
| Hinweis zur digitalen Anleitung | Art. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. a, § 2 MaschinenDG | in Deutschland auf Deutsch |
Nur ersatzweise dürfen Angaben auf der Verpackung oder einer Begleitunterlage stehen, wenn das Produkt es nicht zulässt. Die Begründung gehört dokumentiert. Zusatzangaben je Maschinenart (zum Beispiel Tragfähigkeit bei Hebezeugen oder Nennleistung bei mobilen Maschinen) regelt Anhang III 1.7.3.
QR-Code oder Data Matrix, und Klartext daneben
- Der Code führt direkt zur Anleitung oder zum Pass, ohne Login und ohne App.
- Die Adresse steht daneben im Klartext, damit sie auch bei beschädigtem Code nutzbar ist.
- Material und Druck müssen dauerhaft und lesbar sein (Anhang III 1.7.3, Art. 24 Abs. 1). Ein Foto des Schilds hilft als Nachweis.
- Die Zieladresse muss so lange gelten wie die Maschine online sein muss: Lebensdauer, mindestens zehn Jahre.
GS1 Digital Link
Wer GS1-Kennungen hat, kann den Code als GS1 Digital Link ausführen (GTIN und Seriennummer in der Adresse). Maschinenbauer ohne GTIN können eine eigene stabile Adresse verwenden. Siehe GS1 Digital Link für Maschinen.
Was das in der Praxis bedeutet
- Lassen Sie den Code auf dem Schild und in der Anleitung auf dieselbe Adresse zeigen.
- Drucken Sie die Adresse im Klartext mit.
- Ändern Sie nie die Adresse eines bereits gedruckten Codes. Leiten Sie bei Umzug dauerhaft weiter.
Häufige Fragen
Ersetzt der QR-Code das Typenschild?
Nein. Die Angaben nach Art. 10 Abs. 5 und 6 gehören auf das Produkt; ersatzweise auf Verpackung oder Begleitunterlage nur, wenn das Produkt es nicht zulässt.
Muss es ein QR-Code sein?
Die Verordnung schreibt keinen Codetyp vor. Der Hinweis muss den Zugang beschreiben; ein Code ist üblich.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
- Verordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (EUR-Lex, nicht rechtsverbindlich) (Primärquelle)
- Berichtigung 2025/90297 der deutschen Fassung vom 01.04.2025 (EUR-Lex) (Primärquelle)
- Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG), BGBl. 2025 I Nr. 302, § 2 (Sprache), § 12 (Anwendung ab 20.01.2027) (Primärquelle)
- GS1 Resolver Standard (Sekundärquelle)
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
Unterlagen je Seriennummer bereitstellen
Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.