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Digitale Maschinenakte: Begriff, Inhalt, Aufbewahrung

Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Praxis und Begriffe

Kurzantwort

Digitale Maschinenakte ist kein Rechtsbegriff. Gemeint ist meist die gebündelte Ablage aller Unterlagen zu einer Maschine: Anleitung, Erklärung, Wartung, Nachweise. Davon zu trennen sind die technischen Unterlagen nach Anhang IV, die der Hersteller führt und nicht veröffentlicht. Eine Akte je Seriennummer macht beides auffindbar, mit klarer Sicht je Rolle.

Auf dieser Seite

Begriff und Abgrenzung

Technische Unterlagen und Maschinenakte
Technische Unterlagen (Anhang IV)Maschinenakte
Rechtsbegriffjanein
Wer führt sieHerstellerHersteller, Händler, Betreiber je nach Teil
Sichtbarkeitvertraulich, auf Antrag an Behördenje Rolle; ein Teil öffentlich per Pass
InhaltNachweis der AnforderungenAnleitung, Erklärung, Wartung, Prüftermine, Nachweise

Was hineingehört

  • Betriebsanleitung in den Pflichtsprachen und die beim Ausliefern gültige Fassung.
  • EU-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung mit Version.
  • Wartungs- und Prüfhistorie, Umbauten und Reparaturen.
  • Belege zur Lieferkette (Art. 19: Bezugs- und Abgabedaten, zehn Jahre).
  • Bei Eigentumswechsel: Übergabe der Akte an die neue Eigentümerin.

Name und E-Mail von Eigentümern gehören nicht in die öffentliche Ansicht. Die Verordnung verlangt in der Lieferkette nur Wirtschaftsakteure, nicht Endkunden (Art. 19).

Aufbewahrung und Nachweis

Maßgeblich sind die Fristen aus Fristen der Maschinenverordnung. Für den Nachweis, dass sich Inhalte nicht unbemerkt ändern, führt Maschinenpass jede Fassung mit Hash in einer Kette. Das belegt Veränderungen innerhalb des Systems; es ersetzt keine Prüfung durch Dritte.

Was das in der Praxis bedeutet

  • Trennen Sie, was nur Behörden sehen sollen, von dem, was der QR-Code öffentlich zeigt.
  • Legen Sie fest, wer Einträge ändern darf; Händler ergänzen nur eigene Einträge.

Häufige Fragen

Ist die Maschinenakte Pflicht?

Der Begriff steht nicht in der Verordnung. Pflicht sind die technischen Unterlagen, die Anleitung und die Erklärung.

Quellen und Fundstellen

Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.

Änderungsprotokoll

  • : Erstfassung.
Keine RechtsberatungDiese Seite informiert allgemein und ist keine Rechtsberatung. Sie stützt sich auf eine Redaktionsrecherche, die noch nicht durch Dritte fachlich geprüft wurde. Die Pflichten bleiben beim jeweiligen Wirtschaftsakteur. Prüfen Sie alle Aussagen am Amtsblatt, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen.

Unterlagen je Seriennummer bereitstellen

Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.

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