Digitale Maschinenakte: Begriff, Inhalt, Aufbewahrung
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Praxis und Begriffe
Kurzantwort
Digitale Maschinenakte ist kein Rechtsbegriff. Gemeint ist meist die gebündelte Ablage aller Unterlagen zu einer Maschine: Anleitung, Erklärung, Wartung, Nachweise. Davon zu trennen sind die technischen Unterlagen nach Anhang IV, die der Hersteller führt und nicht veröffentlicht. Eine Akte je Seriennummer macht beides auffindbar, mit klarer Sicht je Rolle.
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Begriff und Abgrenzung
| Technische Unterlagen (Anhang IV) | Maschinenakte | |
|---|---|---|
| Rechtsbegriff | ja | nein |
| Wer führt sie | Hersteller | Hersteller, Händler, Betreiber je nach Teil |
| Sichtbarkeit | vertraulich, auf Antrag an Behörden | je Rolle; ein Teil öffentlich per Pass |
| Inhalt | Nachweis der Anforderungen | Anleitung, Erklärung, Wartung, Prüftermine, Nachweise |
Was hineingehört
- Betriebsanleitung in den Pflichtsprachen und die beim Ausliefern gültige Fassung.
- EU-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung mit Version.
- Wartungs- und Prüfhistorie, Umbauten und Reparaturen.
- Belege zur Lieferkette (Art. 19: Bezugs- und Abgabedaten, zehn Jahre).
- Bei Eigentumswechsel: Übergabe der Akte an die neue Eigentümerin.
Name und E-Mail von Eigentümern gehören nicht in die öffentliche Ansicht. Die Verordnung verlangt in der Lieferkette nur Wirtschaftsakteure, nicht Endkunden (Art. 19).
Aufbewahrung und Nachweis
Maßgeblich sind die Fristen aus Fristen der Maschinenverordnung. Für den Nachweis, dass sich Inhalte nicht unbemerkt ändern, führt Maschinenpass jede Fassung mit Hash in einer Kette. Das belegt Veränderungen innerhalb des Systems; es ersetzt keine Prüfung durch Dritte.
Was das in der Praxis bedeutet
- Trennen Sie, was nur Behörden sehen sollen, von dem, was der QR-Code öffentlich zeigt.
- Legen Sie fest, wer Einträge ändern darf; Händler ergänzen nur eigene Einträge.
Häufige Fragen
Ist die Maschinenakte Pflicht?
Der Begriff steht nicht in der Verordnung. Pflicht sind die technischen Unterlagen, die Anleitung und die Erklärung.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
Unterlagen je Seriennummer bereitstellen
Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.