Batteriepass ab 18.02.2027 und Maschinen
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Digitaler Produktpass und Standards
Kurzantwort
Der Batteriepass nach Art. 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt fest ab dem 18. Februar 2027. Die Pflicht hängt an der Batterie, auch wenn sie in einer Maschine steckt. Einen Pass brauchen unter anderem Industriebatterien über 2 kWh, zum Beispiel Traktionsbatterien von Staplern. Verantwortlich ist, wer die fertige Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt; beim Import einer Maschine mit eingebauter Batterie normalerweise der Importeur.
Welche Batterien brauchen einen Pass?
| Batterieart | Pass | QR-Code ab 18.02.2027 | Typische Maschine (Einordnung der Redaktion) |
|---|---|---|---|
| Industriebatterie über 2 kWh | ja | ja | Stapler, fahrerlose Transportsysteme, Arbeitsbühnen, stationäre Speicher |
| Industriebatterie bis 2 kWh | nein | ja | Kleingeräte |
| Batterie für leichte Verkehrsmittel | ja | ja | selten |
| Starterbatterie, auch von Maschinen | nein | ja, mit Angaben nach Art. 13 Abs. 6 lit. b und c | Starterbatterie mobiler Maschinen |
| Gerätebatterie | nein | ja | Handgeräte |
Bei einem integrierten System zählt die Gesamtkapazität (FAQ 3.3 der Kommission).
Wer ist verantwortlich?
- Die Registrierung erfolgt durch den Inverkehrbringer oder den, der die Batterie in Betrieb nimmt (Art. 77 Abs. 10).
- Wer aus Zellen oder Modulen und Batteriemanagement erst die fertige Batterie macht, ist selbst verantwortlich. Das kann Maschinenbauer direkt treffen.
- Der Maschinenpass ist nicht der Batteriepass. Er kann per Link auf diesen verweisen.
Was noch offen ist
- Der Durchführungsakt zu den Zugriffsrechten (Art. 77 Abs. 9) ist im Entwurf; die Rückmeldefrist läuft bis 16.11.2026. Die gesetzliche Frist vom 18.08.2026 wurde verpasst.
- Ein Entwurf ändert die Normverweise für QR-Code (EN 18220:2026) und Kennung (EN 18219:2026).
- Omnibus VIII (Entwurf, Plenum indikativ 14.12.2026) lässt nach dem Kommissionstext Art. 77 und damit den Termin unberührt.
- Betriebsdaten dürfen anfangs leer sein, nicht aber Batteriestatus sowie Leistungs- und Haltbarkeitswerte (FAQ 8.6). Weitere Angaben haben eigene Geltungstermine.
Was das in der Praxis bedeutet
- Klären Sie je Maschine mit Batterie, wer die Batterie in Verkehr bringt.
- Beobachten Sie den Durchführungsakt zu den Zugriffsrechten.
Häufige Fragen
Hängt der Batteriepass an der Maschine?
Nein, an der Batterie. Er gilt auch, wenn die Batterie in eine Maschine eingebaut ist.
Wo wird ein Batteriepass registriert?
Im Register der Kommission, auf Artikelebene, durch den Inverkehrbringer oder den, der die Batterie in Betrieb nimmt.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
- Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), konsolidiert 13.08.2026, Art. 77 (Primärquelle)
- Europäische Kommission: FAQ zum digitalen Batteriepass, FAQ 3.3 und 3.5 (Primärquelle)
- Europäische Kommission: Entwurf zu den Zugriffsrechten für Batteriepässe (Have your say 16473) (Primärquelle)
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) (EUR-Lex), Art. 4, 9 bis 15, Anhang III (Primärquelle)
- Europäische Kommission: Digitaler Produktpass (Startseite und Zeitleiste) (Primärquelle)
- Omnibus VIII, Verfahren 2025/0397(COD), COM(2025) 981 (Legislative Observatory) (Primärquelle)
- Europäische Kommission, Have your say, Initiative 14460: Entwurf zu den Normen für den Batteriepass (Primärquelle)
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
Unterlagen je Seriennummer bereitstellen
Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.