Digitaler Produktpass: ab wann für welche Produkte
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Digitaler Produktpass und Standards
Kurzantwort
Der Batteriepass gilt fest ab dem 18. Februar 2027. Für andere Produktgruppen entsteht die Pflicht zum digitalen Produktpass erst mit einem delegierten Rechtsakt, der in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten gilt. Das Register der Kommission läuft seit dem 20. Juli 2026, nimmt aber derzeit nur Batterien an. Für Maschinen gibt es keinen Rechtsakt und keinen Eintrag im Arbeitsplan.
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Zeitleiste
| Datum | Ereignis | Stand |
|---|---|---|
| 16.04.2025 | Arbeitsplan 2025 bis 2030 (COM(2025) 187) angenommen | angenommen |
| 15.07.2026 | Sechs Normen zum Produktpass zitiert (Beschluss (EU) 2026/1736): EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222, 18223 | gilt |
| 20.07.2026 | Register der Kommission in Betrieb (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778) | gilt; Funktionen schrittweise |
| 16.11.2026 | Rückmeldefrist zum Entwurf der Zugriffsrechte für Batteriepässe | offen |
| 23.11.2026 | Omnibus IV, Plenum (indikativ) | ausstehend |
| 18.02.2027 | Batteriepass | Geltungsbeginn |
| 18.02.2027 | Mitgliedstaaten benennen nationale Administratoren des Registers | Frist |
| 2027 bis 2029 | Weitere Rechtsakte laut Arbeitsplan, zum Beispiel Textilien, Reifen, Aluminium (Q3 bis Q4 2027), Möbel (2028) | Planung |
Produktgruppen
Bisher ist kein Produktgruppen-Rechtsakt mit Pflicht zum Pass gefunden worden, außer der Batterieverordnung (VO (EU) 2023/1542), die ihren Pass selbst regelt. Zu Stahl liegt eine Konsultation vor, der Entwurf ist angekündigt. Zwei Rechtsakte zum Vernichtungsverbot enthalten das Wort „Passport“ nicht.
Register und Normen
Zu Register und Normen siehe Das Register der Kommission für digitale Produktpässe. EN 18239 (Zugriffsrechte, Sicherheit) und EN 18246 (Authentizität, Integrität) sind veröffentlicht, nach letztem Stand aber nicht zitiert; das Veröffentlichungsdatum ist unsicher.
Was das in der Praxis bedeutet
- Prüfen Sie jede Seite zum Zeitplan auf Datum und Quelle. Der Stand ändert sich schnell.
- Trennen Sie „angenommen“ und „gilt“.
Häufige Fragen
Wann kommt der Pass für Maschinen?
Es gibt keinen Termin. Maschinen stehen nicht im Arbeitsplan 2025 bis 2030.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) (EUR-Lex), Art. 4, 9 bis 15, Anhang III (Primärquelle)
- Arbeitsplan Ökodesign und Energiekennzeichnung 2025 bis 2030, COM(2025) 187, Abschnitt 2.2 (Primärquelle)
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 (Register für digitale Produktpässe) (Primärquelle)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 (zitierte Normen zum digitalen Produktpass) (Primärquelle)
- Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), konsolidiert 13.08.2026, Art. 77 (Primärquelle)
- Europäische Kommission: Digitaler Produktpass (Startseite und Zeitleiste) (Primärquelle)
- CEN-CENELEC: Normen zum digitalen Produktpass, 15.07.2026 (Primärquelle)
- Rat der EU, Informationsvermerk 10980/26 vom 26.06.2026 (Primärquelle)
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
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