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Digitaler Produktpass: ab wann für welche Produkte

Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Digitaler Produktpass und Standards

Kurzantwort

Der Batteriepass gilt fest ab dem 18. Februar 2027. Für andere Produktgruppen entsteht die Pflicht zum digitalen Produktpass erst mit einem delegierten Rechtsakt, der in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten gilt. Das Register der Kommission läuft seit dem 20. Juli 2026, nimmt aber derzeit nur Batterien an. Für Maschinen gibt es keinen Rechtsakt und keinen Eintrag im Arbeitsplan.

Auf dieser Seite

Zeitleiste

Zeitleiste zum digitalen Produktpass, Stand 06.11.2026
DatumEreignisStand
16.04.2025Arbeitsplan 2025 bis 2030 (COM(2025) 187) angenommenangenommen
15.07.2026Sechs Normen zum Produktpass zitiert (Beschluss (EU) 2026/1736): EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222, 18223gilt
20.07.2026Register der Kommission in Betrieb (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778)gilt; Funktionen schrittweise
16.11.2026Rückmeldefrist zum Entwurf der Zugriffsrechte für Batteriepässeoffen
23.11.2026Omnibus IV, Plenum (indikativ)ausstehend
18.02.2027BatteriepassGeltungsbeginn
18.02.2027Mitgliedstaaten benennen nationale Administratoren des RegistersFrist
2027 bis 2029Weitere Rechtsakte laut Arbeitsplan, zum Beispiel Textilien, Reifen, Aluminium (Q3 bis Q4 2027), Möbel (2028)Planung
Annahme ist nicht GeltungDie Termine im Arbeitsplan nennen die geplante Annahme eines Rechtsakts, nicht den Beginn der Pflicht. Die Pflicht gilt in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten (ESPR Art. 4 Abs. 4).

Produktgruppen

Bisher ist kein Produktgruppen-Rechtsakt mit Pflicht zum Pass gefunden worden, außer der Batterieverordnung (VO (EU) 2023/1542), die ihren Pass selbst regelt. Zu Stahl liegt eine Konsultation vor, der Entwurf ist angekündigt. Zwei Rechtsakte zum Vernichtungsverbot enthalten das Wort „Passport“ nicht.

Register und Normen

Zu Register und Normen siehe Das Register der Kommission für digitale Produktpässe. EN 18239 (Zugriffsrechte, Sicherheit) und EN 18246 (Authentizität, Integrität) sind veröffentlicht, nach letztem Stand aber nicht zitiert; das Veröffentlichungsdatum ist unsicher.

Was das in der Praxis bedeutet

  • Prüfen Sie jede Seite zum Zeitplan auf Datum und Quelle. Der Stand ändert sich schnell.
  • Trennen Sie „angenommen“ und „gilt“.

Häufige Fragen

Wann kommt der Pass für Maschinen?

Es gibt keinen Termin. Maschinen stehen nicht im Arbeitsplan 2025 bis 2030.

Quellen und Fundstellen

Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.

Änderungsprotokoll

  • : Erstfassung.
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