Das Register der Kommission für Produktpässe
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Digitaler Produktpass und Standards
Kurzantwort
Das Register für digitale Produktpässe (ESPR Art. 13, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778) ist ein Index, keine Datenbank der Pässe: Es speichert Kennungen und Verweise, der Pass selbst liegt beim Wirtschaftsakteur oder seinem Dienstleister. Es ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb, nimmt aber derzeit nur Batterien an, und es ist kein öffentliches Suchportal. dpplist.eu ist ein privates Verzeichnis und kein offizielles Register der EU.
Was das Register ist
- Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 vom 16.07.2026; Betrieb seit 20.07.2026 laut Kommission.
- Registerprinzip: Das Register speichert den abgerufenen Pass nicht. Es prüft Erreichbarkeit der Kennung (UPI als HTTPS-Adresse) und die Struktur und vergibt eine Registrierungskennung, die kein Konformitätsnachweis ist.
- Einreichung per Schnittstelle: JSON, bis zu 100 Einträge, atomar; ein fehlerhafter Eintrag verhindert alle.
- Zugang für Unternehmen nur nach Verifizierung mit qualifiziertem elektronischem Siegel oder qualifizierter Attributsbescheinigung.
- Registerdaten werden ohne Sonderregel nach zehn Jahren gelöscht. Das ist für Maschinen mit langer Nutzungsdauer kurz; maßgeblich wird der jeweilige Rechtsakt.
Stand der Funktionen
- Die öffentliche Schnittstelle (OpenAPI 1.0.0) kennt als Produktgruppe nur
BATTERIES. - Der Nutzerleitfaden meldete im September, eine erfolgreiche Registrierung sei mangels semantischem Katalog noch nicht möglich; der Katalog erschien am 30.10.2026. Ob die Registrierung jetzt funktioniert, ist in der Testumgebung zu prüfen.
- Das öffentliche Web-Portal der Kommission (Art. 14) ist für „die kommenden Jahre“ geplant; ein Datum ist nicht belegt.
Unterschied zu privaten Verzeichnissen
Auch das Register der Kommission ist kein öffentliches Suchportal: Zugriff haben Kommission und Behörden sowie verifizierte Akteure. dpplist.eu ist ein von Gnann Verwaltung GmbH privat betriebenes Verzeichnis. Hersteller können dort freiwillig Pässe listen. Es hat keinen Bezug zu einer Behörde, und ein Eintrag ersetzt keine Registrierung.
Was das in der Praxis bedeutet
- Bauen Sie Kennungen so, dass sie später als UPI in ein Register passen: HTTPS-Adresse, stabil, erreichbar.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Maschinenpass im Register der Kommission eintragen?
Nein, das Register nimmt derzeit nur Batterien an.
Ist dpplist.eu das offizielle Register?
Nein. dpplist.eu ist ein privates Verzeichnis.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) (EUR-Lex), Art. 4, 9 bis 15, Anhang III (Primärquelle)
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 (Register für digitale Produktpässe) (Primärquelle)
- Europäische Kommission: DPP-Register (Primärquelle)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 (zitierte Normen zum digitalen Produktpass) (Primärquelle)
- CEN-CENELEC: Normen zum digitalen Produktpass, 15.07.2026 (Primärquelle)
- Europäische Kommission: Digitaler Produktpass (Startseite und Zeitleiste) (Primärquelle)
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
Unterlagen je Seriennummer bereitstellen
Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.