Häufige Fragen zu Maschinenverordnung und Produktpass
Von Redaktion Maschinenpass · Stand · Praxis und Begriffe
Kurzantwort
Kurze Antworten auf häufige Fragen zur Maschinenverordnung, zur digitalen Anleitung und zum Produktpass. Jede Antwort verweist auf die Seite mit Begründung und Fundstelle.
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Wie Sie diese Seite lesen
Stand ist der 06.11.2026. Die Antworten sind Information, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Fundstellen im Amtsblatt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Maschinenverordnung?
Ab dem 20. Januar 2027. Mehr: Maschinenverordnung im Überblick.
Darf die Betriebsanleitung nur digital sein?
Digital ja, wenn Art. 10 Abs. 7 erfüllt ist. Auf Verlangen beim Kauf gibt es sie kostenlos auf Papier, binnen eines Monats. Mehr: Digitale Betriebsanleitung.
Wie lange muss die Anleitung online sein?
Über die erwartete Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre.
Muss die Konformitätserklärung digital sein?
Nein. Sie kann beiliegen oder über Internetadresse oder Code zugänglich sein. Eine verbindliche digitale Erklärung kommt frühestens mit Omnibus IV, voraussichtlich Mitte 2029 für Maschinen. Mehr: Konformitätserklärung digital.
Gilt für Maschinen eine Pflicht zum digitalen Produktpass?
Nach dem Stand vom 05.11.2026 nein. Mehr: Produktpass im Maschinenbau.
Und für Batterien in Maschinen?
Nur für bestimmte Batterien: Der Batteriepass gilt ab dem 18.02.2027 für Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für leichte Verkehrsmittel und hängt an der Batterie. Starterbatterien, Gerätebatterien und Industriebatterien bis 2 kWh brauchen keinen Pass. Mehr: Batteriepass.
Ersetzt ein QR-Code das Typenschild?
Nein. Mehr: Typenschild und QR-Code.
Wer ist bei unvollständigen Maschinen verantwortlich?
Der Hersteller der unvollständigen Maschine stellt eine Einbauerklärung aus; der Hersteller der Gesamtmaschine stellt die EU-Konformitätserklärung aus. Das kann auch sein, wer unvollständige Maschinen zu einer Gesamtmaschine zusammenbaut. Mehr: Einbauerklärung.
Ist Maschinenpass ein CE-Werkzeug?
Nein. Maschinenpass stellt Unterlagen bereit und führt Daten; die Risikobeurteilung, die Konformitätsbewertung und die CE-Kennzeichnung verantwortet der Hersteller.
Bestätigt Maschinenpass die Konformität meiner Maschine?
Nein. Prüfregeln melden formale Lücken. Sie bescheinigen nichts; die Pflichten bleiben beim Wirtschaftsakteur.
Wie lange bleibt ein Pass abrufbar?
Die Pflicht des Herstellers reicht über die Lebensdauer, mindestens zehn Jahre. Was Maschinenpass dafür tut, steht unter Vertrauen.
Quellen und Fundstellen
Die Fundstellen stammen aus der Recherche der Redaktion vom 05.11.2026. Konsolidierte Fassungen und Zusammenfassungen sind nicht rechtsverbindlich; maßgeblich ist das Amtsblatt. Normtexte wurden nicht gelesen.
- Verordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (EUR-Lex, nicht rechtsverbindlich) (Primärquelle)
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 169 vom 04.07.2023 (EUR-Lex), Geltungsbeginn 20.01.2027 (Primärquelle)
- Rat der EU, Informationsvermerk 10980/26 vom 26.06.2026 (Primärquelle)
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) (EUR-Lex), Art. 4, 9 bis 15, Anhang III (Primärquelle)
- Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG), BGBl. 2025 I Nr. 302, § 2 (Sprache), § 12 (Anwendung ab 20.01.2027) (Primärquelle)
Änderungsprotokoll
- : Erstfassung.
Unterlagen je Seriennummer bereitstellen
Maschinenpass führt Anleitung, Erklärung und Akte je Seriennummer. Die Seite „Beispiel“ zeigt einen Pass mit fiktiven Daten.